Umsetzung der Biostoffverordnung

In Einrichtungen des Gesundheitswesens ist die Biostoffverordnung in der Regel fast komplett umgesetzt.
Schon immer wird ein Hygieneplan verlangt. Dieser wird in der Regel so erstellt, dass die vorhandenen Gefahren für die MitarbeiterInnen beim Umgang mit “biologischen Arbeitsstoffen”, also den Infektionserregern berücksichtigt werden.
Daher ist eine enge Zusammenarbeit mit der/dem Hygieneverantwortlichen zwingend notwendig.
Mit dieser/m sind Gefährdungsbeurteilungen zu dokumentieren, sofern nicht bereits geschehen und Schulugen durchzuführen.
Auch hier sind wir behilflich.
Insbesondere bei den Umsetzungen der
TRBA 250” Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege”.